FinnFriends e. V.

Odenthal

Tervetuloa
Herzlich Willkommen

Bei den FinnFriends e.V. Odenthal – dem Verein zur Förderung
der Städtepartnerschaft mit Paimio in Finnland

FinnFriends e. V.

Wir begrüßen alle Interessierten, die unsere neu gestaltete Homepage besuchen, ganz herzlich. Auch in diesem Jahr möchten wir wieder im Sinne der Völkerverständigung verschiedene Projekte angehen und umsetzen, um unser Ziel, die Städtepartnerschaft zu leben, zu festigen und weiter fortzuführen.

 

So planen wir unter anderem wieder einen Kinoabend und eine Lesereise mit finnischen Werken anzubieten, ein Mittsommerfest zu veranstalten und einen Fußball – Austausch in unser Programm aufzunehmen. Auch unsere Jugendarbeit wird weiter fortgeführt durch Schüleraustausch und Praktika für Jugendliche in beiden Partnerkommunen.

 

Unser Stammtisch wird weiterhin regelmäßig jeden ersten Mittwoch in den „ungeraden“ Monaten stattfinden.

 

Alle unsere Veranstaltungstermine sind unter Termine zu finden.

 

Wir freuen uns über alle, die Interesse an dieser Partnerschaft haben und uns unterstützen oder auch nur mal vorbei schauen.

Odenthal

Nina Marie Turpela und Laura Lundberg die Bürgermeisterinnen von Paimio und Odenthal.

Paimio

Paimio ist eine kleine, moderne Stadt im Südwesten Finnlands, die im Jahre 1997 das Stadtrecht erhielt.

Die erste namentliche Erwähnung fand im 14. Jahrhundert statt. Archäologische Ausgrabungen belegen, dass die Stadt und ihre Umgebung bereits 4000 v.Chr. besiedelt wurde.

Der Paimio – Fluss ist der längste Fluss in Südwest-Finnland. Nach 110 km mündet er in die Paimio Bucht. Von der Quelle bis zur Bucht was der Fluss schon immer für die Menschen von großer Bedeutung.

Eine der wichtigsten skandinavischen Straßen, die Kings Road, eine ehemalige Poststraße, führt durch Paimio.

Sie beginnt in Turku (Abo) und endet in Viipuri (Vyborg).

Paimio kann heute sehr schnell von Turku (30 km) und Helsinki (135 km) aus erreicht werden, da die Autobahn E 18 an Paimio vorbeiführt.

 

Aufgrund seiner hervorragenden Lage hat sich Paimio zu einer kleinen modernen Stadt (ca. 240 km²) mit über 11.000 Einwohnern gewandelt.

Gesegnet mit einem reichen und kulturellen Erbe, kombiniert Paimio das Stadtleben mit ausgeprägtem ländlichem Charakter.

Zudem bietet die Stadt ausgezeichnete Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten.

 

Inmitten der Kiefernwälder von Paimio befindet sich das Juwel der finnischen Architektur und eines der landesweit bedeutendsten Kulturzentren Finnlands, das Sanatorium von Paimio.

Dieses Meisterwerk funktionaler Stilorientierung wurde einst in den 1930er Jahren als Tuberkulose-Behandlungszentrum erbaut und vom Architekten Alvar Aalto und seiner Frau Aino Aalto entworfen.

Jetzt sind die Sanatoriumseinrichtungen wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.

 

Paimio bietet darüber hinaus mit seinen großartigen Sportanlagen für In-Outdooraktivitäten eine Vielzahl von Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.

 

FinnFriends e.V. Odenthal – der Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft mit Paimio in Finnland

FinnFriends e.V. – Brücken zwischen Odenthal und Paimio

Am Anfang stand eine Freundschaft: Die jahrzehntelange persönliche Verbindung zwischen Matti Hvitfeld aus Paimio und Gerhard Jung aus Odenthal, die aus einem Schüleraustausch entstand, gab den entscheidenden Anstoß, aus privaten Banden etwas Größeres zu machen.

Gemeinsam mit weiteren Odenthaler Bürgerinnen und Bürgern – viele von ihnen selbst mit Finnland verbunden – wurde Ende 2010 Anfang 2011 durch Gerhard Jung, Axel Päffgen und Uwe Koch die Initiative zur Gründung einer Städtepartnerschaft ergriffen. Ihre Bemühungen trugen rasch Früchte. Zunächst wurde am 20. April 2011 der gemeinnützige Verein FinnFriends e.V. ins Leben gerufen. Zeitgleich unternahm in Paimio Matti Hvitfeld alle Anstrengungen, um dort das Interesse für diese Städtepartnerschaft zu wecken. So konnte bereits am 08. Oktober 2011 die Partnerschaft zwischen der Gemeinde Odenthal und der finnischen Stadt Paimio feierlich besiegelt werden.

Das Herzstück der Vereinsarbeit ist die Förderung der Völkerverständigung. Die FinnFriends bringen Menschen aus beiden Partnerkommunen zusammen, damit sie Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen austauschen und voneinander lernen können. Aus der gemeinsamen Geschichte zu schöpfen und gemeinsam die Zukunft zu gestalten – das ist der Anspruch, der hinter unserer Vereinsaktivität steht.

Gelebte europäische Demokratie und Wertegemeinschaft stehen dabei im Mittelpunkt: durch Begegnungen, Diskussionen und gemeinsame Aktionen, die zeigen, was zivilgesellschaftliches Engagement auf europäischer Ebene bewirken kann.

Unsere Aktivitäten
Die FinnFriends führen Menschen auf vielen verschiedenen Wegen zusammen – in beiden Ländern und vor der eigenen Haustür:

  • iSchüler- und Praktikantenaustausch zwischen dem Gymnasium in Odenthal und Paimio
  • Begegnungen zwischen Gewerbetreibenden beider Kommunen vor Ort
  • Gegenseitige Fußballturniere, in Odenthal und Paimio, die Sportbegeisterung und Freundschaft verbinden
  • Gruppenreisen nach Finnland, die Vereinsmitgliedern und Interessierten die Möglichkeit geben, Land, Leute und Kultur hautnah kennenzulernen
  • Lesereisen mit öffentlichen Vorstellungen finnischer Literatur
  • Grillabende sowie Wander- und Radtouren für gesellige Begegnungen im Alltag und zur Stärkung des Vereinslebens
  • Teilnhme am Altenberger Adventsmarkt, um Jahr für Jahr Spenden für unsere Vereinsarbeit zu sammeln

So schafft FinnFriends e.V. lebendige Verbindungen – weit über offizielle Partnerschaftsurkunden hinaus.

Aktuelle Termine

21.05.2026 - 23.05.2026

Am 21. Mai 2026 reist eine 13-köpfige Mannschaft aus Paimio, gemeinsam mit einer Vielzahl an erwachsener Begleitung und Trainern, zu uns nach Odenthal, um am 23. Mai an einem Fußballtunier teilzunehmen. Gespielt wird mit D-Jugendmannschaften aus Paimio, Altenberg, Bechen, und Lützenkirchen.

Veronika Körner

1. Vorsitzende
E-Mail: paimio@web.de

Tiina Ripatti

1. stellvertr. Vorsitzende

Uwe Koch

2. stellvertr. Vorsitzender

Hans Mettig

Schriftführer

Gertrud Koch

Kassenwartin

Satzung

Satzung „FinnFriends e. V.“ vom 20.04.2011 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 24.06.2020

 

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen FinnFriends e.V.

Der Verein ist im Vereinsregister Köln unter der Nr. VR 16930 eingetragen.

Der Sitz des Vereins ist Odenthal.

 

§ 2 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 3 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Völkerverständigung. Dieser wird insbesondere verwirklicht durch das Zusammenbringen von Menschen aus den teilnehmenden Partnerkommunen , damit sie Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen austauschen und gemeinsam nutzen, aus der Geschichte lernen und die Zukunft gestalten können; sowie Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und zur Demokratie, zur Wertegemeinschaft und zur gemeinsamen Geschichte und Kultur durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer Ebene zu fördern.

 

§ 4 Selbstlose Tätigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 5 Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§ 6 Verbot von Begünstigungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

 

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die

Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die

Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

 

§ 9 Beiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

 

§ 10 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

 

die Mitgliederversammlung

der Vorstand.

 

§ 11 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu deren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und

Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der

Kassenprüfern/innen Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Der Vorsitzende ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Im Übrigen kann einvernehmlich über eine Ergänzung beschlossen werden.

Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

§ 12 Vorstand

Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus

Vorsitzende/r

1. stellv. Vorsitzende/r

2. stellv. Vorsitzende/r

Kassenwart/in

Schriftführer/in

Der/die Vorsitzende oder seine Stellvertreter/innen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich und sind zuständig für den Abschluss von Rechtsgeschäften. Der/die Vorsitzende und die Stellvertreter/innen sind gegenseitig vertretungsberechtigt.

Dem erweiterten Vorstand können beratend zu bestimmende Beisitzer/innen angehören.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Die Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand. Sollte ein Mitglied des Vorstandes sein Amt niederlegen bzw. vorübergehend oder dauerhaft nicht ausüben können, wird bis zur möglichen Neuwahl durch die Mitgliederversammlung vom Vorstand ein Vertreter bestimmt.

Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.

 

§ 13 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer/innen. Die Kassenprüfer/innen überwachen die Kassengeschäfte des Vereins. Kassenprüfer/innen dürfen nicht dem Vorstand angehören. Der Prüfungsbericht ist der Mitgliederversammlung vorzulegen. Über Beanstandungen ist der Vorstand zu informieren.

 

§ 14 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Odenthal als juristische Person des öffentlichen Rechts mit der Zweckbindung, dass dieses Vermögen für die schulische Bildung in der Gemeinde Odenthal verwendet wird.

 

Odenthal, den 24.06.2020

 

 

Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§ 2 Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedbeitrages.

Der festgesetzte Mitgliedsbeitrag wird zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

§ 3 Beiträge

Der Beitrag beträgt 60,00 Euro pro Jahr. Mitglieder unter 18 Jahren sowie Schüler (bis max. 21 Jahre) zahlen die Hälfte des Mitgliedbeitrages.

Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01. Januar eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 6,00 Euro pro Mahnung erhoben.

Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

 

§ 4 Vereinskonto

Bank: Raiffeisenbank Kürten-Odenthal e.G.

BLZ: 370 691 25

Konto: 211 806 80 10

Überweisung auf andere Konten ist nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

 

§ 5 Vereinsaustritt

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Es erfolgt keine Erstattung von bereits gezahlten Beiträgen.

 

 

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